Weiterbildung
HR-Fachmann/-frau eidg. Fachausweis  

HR-Fachmann/-frau

Dieses Angebot wird vom Bildungspartner SIMAKOM durchgeführt.

 

Das Personalwesen hat sich verändert: HR-Fachleute sind heute nicht mehr nur Administratoren – sie sind strategische Partner für Führungskräfte, Berater/innen für Mitarbeitende und Treiber von Organisationsentwicklung. Der eidg. Fachausweis HR-Fachmann/-frau bereitet Sie auf genau diese Rolle vor.

Der Lehrgang deckt alle sieben Handlungsfelder der eidg. Berufsprüfung ab – von Personalgewinnung und Mitarbeiterberatung über Lohngestaltung und Beurteilungssysteme bis zu HR-Projektmanagement und Infrastrukturbewirtschaftung. Alle Inhalte werden von HR-Profis mit aktueller Praxiserfahrung unterrichtet.

Das dual-learning-Konzept verbindet physischen und virtuellen Unterricht: Montag- und Mittwochabende finden hauptsächlich online statt, jeden vierten Samstag und den ersten Montag des Monats als Präsenzeinheiten.

 

Eckdaten

Start
September / Oktober 2026

Ende
Ende Oktober 2027

Umfang
320 Lektionen

Unterrichtszeiten
Montag + Mittwoch 18:15–21:30 Uhr (hauptsächlich virtuell), jeden vierten Samstag und ersten Montag im Monat als Präsenzeinheit

Eidg. Prüfung
Einmal jährlich im September

SIMAKOM-Diplom
Bei mindestens 80 % Präsenz und Notendurchschnitt 4.0

Kursorte
Luzern, Sursee, Rotkreuz

Für wen ist der HR-Fachmann/-frau eidg. Fachausweis geeignet?

  • Personen mit HRSE-Zertifikat, die sich auf die eidg. Berufsprüfung vorbereiten und im HR weiterkommen wollen.
  • HR-Mitarbeitende mit Praxiserfahrung, die ihr Wissen strukturieren und mit einem anerkannten Abschluss belegen möchten.
  • Berufsleute, die in HR-Führungspositionen aufsteigen und dafür die notwendige Qualifikation erwerben wollen.

Lernziele der Weiterbildung HR-Fachmann/-frau

  • Sie führen den operativen und administrativen Teil des Personalmanagements selbständig und sicher.
  • Sie beraten Führungskräfte und Mitarbeitende in HR-Fragen kompetent und lösungsorientiert.
  • Sie entwickeln und implementieren HR-Instrumente wie Beurteilungssysteme, Lohnstrukturen und Entwicklungspläne.
  • Sie bestehen die eidg. Berufsprüfung und erhalten den HR-Fachausweis.


Was ist HR-Fachmann/-frau eidg. FA?

Der HR-Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis ist ein eidgenössisch anerkannter Berufsabschluss auf Stufe Berufsprüfung. Er qualifiziert für selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeiten im Personalmanagement – in KMU, Grossunternehmen und öffentlichen Institutionen.

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • HR-Assistent/in HRSE Zertifikat oder gleichwertiger anerkannter Abschluss
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im HR-Bereich (innerhalb der letzten 5 Jahre)
  • Mindestens 4 Jahre allgemeine Berufserfahrung
  • EFZ, Handelsmittelschulabschluss, Matura oder gleichwertiger Abschluss

Handlungsfelder

Die HR-Fachleute werden in 7 Handlungs­feldern geprüft.

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HF 1 – Grundlagen Human Resources Management

HR-Strategie, Organisationsgestaltung, rechtliche Rahmenbedingungen.

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HF 2 – Interaktion gestalten

Die HR-Fachleute treten in ihrer Tätigkeit regelmässig in Kontakt mit Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Stellensuchenden und anderen Gesprächspartnerinnen und -partner. Sie gestalten diese Interaktionen kompetent und professionell.

Sie bereiten Gespräche, wie Vorstellungsgespräche, Erstgespräche oder Beratungsgespräche vor, führen sie strukturiert durch oder begleiten Dritte bei der Durchführung und bereiten sie nach. Im Gespräch setzen sie geeignete und zielführende Methoden ein, verhandeln sicher innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen und stellen sich auf das Gegenüber ein. 

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HF 3: Information und Netzwerkpflege

Die HR-Fachleute verarbeiten Informationen zielgerichtet und geben diese adressatengerecht ihren Anspruchsgruppen weiter. Sie beachten dabei jederzeit den Datenschutz.

Die HR-Fachleute agieren in einem Netzwerk, welches sie aktiv pflegen. Sie verhandeln mit externen Anspruchsgruppen, wie Versicherungen, Lieferanten, Personaldienstleistern etc., pflegen internen Kontakt mit Mitarbeitenden, Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen und nehmen an Veranstaltungen der Branche teil.

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HF 4: Gewinnung und Trennung

Die HR-Fachleute unterstützen Vorgesetzte in der Besetzung von Stellen. Auf der Basis der Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils schlagen sie eine geeignete Rekrutierungsstrategie vor und initiieren und begleiten die Kandidatensuche. Sie führen gemeinsam mit Vorgesetzten Rekrutierungsgespräche durch, unterstützen diese beratend in der Auswahl und übernehmen die Vertragsverhandlungen. Sie erstellen oder kontrollieren den Arbeitsvertrag und treffen alle nötigen Vorbereitungen für den Eintritt des neuen Mitarbeiters oder der neuen Mitarbeiterin.

Die HR-Fachleute begleiten Vorgesetzte und Mitarbeitende im Falle von Kündigungen, Pensionierungen oder Todesfällen und stellen die rechtlich korrekte Abwicklung des Austritts sicher. Die HR- Fachleute pflegen im Todesfall Kontakt mit den Angehörigen und geben nötige Informationen weiter.

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HF 5: Beratung von Mitarbeitenden und Vorgesetzen

Die HR-Fachleute informieren und beraten Mitarbeitende und Vorgesetzte regelmässig in allen HR-Fragen (z.B. zu Arbeitszeitmodellen, Work-Life-Balance, betrieblichem Gesundheitsmanagement, nachhaltigem Ressourcenmanagement, Sozialversicherungen, Arbeitsrecht etc.). Sie sind die kompetente Anlaufstelle bei Konflikten sowie beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemen der Mitarbeitenden. Sie beraten die Mitarbeitenden empathisch und fachlich korrekt oder verweisen sie an weiterführende Beratungsangebote. 

Sie unterstützen Vorgesetzte bei der Vorbereitung und Durchführung schwieriger Mitarbeitendengesprächen und bei der Lösung von Konflikten. In ihrer Funktion betrachten sie Beratungssituationen ganzheitlich und wägen die Interessen der Beteiligten und die Interessen des Unternehmens sorgfältig ab. Die HR-Fachleute erstellen HR-Reportings.

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HF 6: Beurteilung, Entwicklung, Honorierung

Die HR-Fachleute planen und initiieren den jährlichen Zielvereinbarungs-und Beurteilungsprozess, schulen Vorgesetzte und überwachen die Durchführung. Sie nehmen einen Qualitätscheck der Leistungsbeurteilung vor und stellen die Gleichbehandlung der Mitarbeitenden sicher. Sie planen mit Vorgesetzten Personalentwicklungsmassnahmen, Schulungsmassnahmen oder Trainings und werten den Erfolg dieser Massnahmen in geeigneter Form aus.

Sie unterstützen und beraten Vorgesetzte in Fragen von Beförderungen und stellen die Erledigung der damit verbundenen administrativen Arbeiten sicher. In Lohnrunden unterbreiten sie den Vorgesetzen Vorschläge unter Berücksichtigung der Lohnstruktur und Lohngerechtigkeit.

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HF 7: Projektmanagement und Infrastrukturbewirtschaftung

Die HR-Fachleute setzen in ihrer Tätigkeit verschiedene technologische Hilfsmittel ein. Sie halten sich über technologische Neuerungen und Trends auf dem Laufenden.

HR-Fachleute leiten kleinere bis mittlere Projekte in ihrem Fachgebiet. Sie setzen geeignete Projektmanagementmethoden ein und schaffen gute Rahmenbedingungen für die Projektmitarbeitenden. In grösseren Projekten arbeiten HR-Fachleute als kompetente Fachkräfte mit und beteiligen sich an einer konstruktiven Problemlösung.

Warum diese Weiterbildung bei SIMAKOM?

Die SIMAKOM Managementschule verzeichnet überdurchschnittliche Erfolgsquoten bei der eidg. Berufsprüfung HR-Fachmann/-frau. Das liegt am konsequenten Praxisbezug, der gezielten Prüfungsvorbereitung und dem Netzwerk aus HR-Profis, das Studierende während und nach der Ausbildung nutzen können.

 

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Titel

Eidgenössischer Fachausweis
Das Bestehen der eidg. Prüfung berechtigt zum Führen des staatlich
geschützten Titels:

HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis

SIMAKOM Diplom
Für den Erhalt des Diploms werden eine Präsenz­zeit von mindestens 80% und ein Noten­durchschnitt von 4.0 (Jahresnote und Diplom­note zählen je zur Hälfte) erfüllt sein. Das SIMAKOM Diplom orientiert sich an den An­forderungen der eidg. Prüfung und ist ein wert­voller Ausbildungs­nachweis.

Bildungssystem Schweiz

Nutzen des
Bildungsganges

  • Mit dem Titel HR-Fachmann/- frau mit eidg. Fach­ausweis sind Sie eine aus­gewiesene Fach­kraft. Sie sind befähigt eine Postition im HR selbst­ständig zu über­nehmen
  • Die Aus­bildung auf Stufe eidg. Fach­ausweis bildet eine optimale Basis für weiter­führende Weiterbildungen.
  • Ausser dem Fach­wissen, lernen Sie noch Problem­lösungs­methoden und Lern­techniken kennen.

Weiterbildung

  • Leiter/in Human Resources mit eidg. Diplom
  • verschiedene HF Bildungsgänge*
  • Nachdiplomstudiengänge NDS HF*
  • Verschiedene Zertifikatslehrgänge*
* nötige Berufs­erfahrung voraus­gesetzt

« Der Unterricht war sehr spannend und gefüllt mit viel Praxis Know-how der Dozenten. Die Lernunterlagen waren strukturiert und sehr verständlich aufgebaut, was mir bei der Prüfungsvorbereitung extrem geholfen hat. »

Ausbildungskonzept

Die Grund­lagen werden durch Vorträge, Präsentationen und Lehr­gespräche mit Praxis­beispielen der Dozierenden ver­mittelt.

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Theorie

Wir ver­mitteln Ihnen die Theorie mit strukturierten und bewerten Lehr­mitteln. Hier erarbeiten wir zusammen mit Ihnen das Fundament für Ihren erfog­reichen Ab­schluss.

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Transfer

Sie wenden Ihre theo­retischen Kenntnisse an konkreten Praxis­beispielen, Fall­studien und Transfer­aufgaben an.

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Training

Wir bereiten Sie ziel­gerichtet auf die eidg. Prüfungen vor. Einer­seits werden Sie viele vergangene eidg. Prüfungs­serien und Fall­studien lösen, die anschliessend von den Dozierenden korrigiert und besprochen werden. Anderer­seits werden Sie drei Prüfungs­simulationen absolvieren, damit Sie sich unter realen Bedingungen an die eidg. Prüfungs­situation gewöhnen.

Erfolg durch System

Das inno­vative Ausbildungs­konzept garantiert Ihnen die best­mögliche Vor­bereitung auf die eidg. Prüfungen. Sie benötigen keine Vor­kurse oder dergleichen - ein duch­gehender Bildungs­gang - alles aus einem Guss.

Höchste Effizienz

Sowohl ein physischer Präsenz­unterricht wie auch ein virtueller Unter­richt haben eine Daseins­berechti­gung. Aus diesem Grunde ver­einen wir das Beste aus beiden Unterrichts­arten.

Durch das System dual-learning erreichen wir einen höchst­effizienten Unter­richt und Sie haben mehr Zeit für die wesentlichen Sachen.

dual-learning: physisch und virtuell optimal kombiniert

  • Physischer Präsenzunterricht: Monatliche Präsenztage für intensive Fallstudienarbeit, Rollenspiele und Netzwerkpflege.
  • Virtueller Präsenzunterricht: Wöchentliche Abendeinheiten via Microsoft Teams – vollwertiger Unterricht ohne Anfahrtsweg.
  • Begleitetes Lernen: Unterstützte Selbststudienphasen zur Vertiefung und Prüfungsvorbereitung.

Weitere Informationen

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Unterrichtszeiten

Luzern
Jeden Montag und Mittwoch virtuell, jeweils von 18:15 – 21:30 Uhr
und jeden vierten Samstag und jeden ersten Montag im Monat bei Bedarf vor Ort

Sursee
Jeden Montag und Mittwoch virtuell, jeweils von 18:15 – 21:30 Uhr
und jeden vierten Samstag und jeden ersten Montag im Monat bei Bedarf vor Ort

Rotkreuz
Jeden Montag und Mittwoch virtuell, jeweils von 18:15 – 21:30 Uhr
und jeden vierten Samstag und jeden ersten Montag im Monat bei Bedarf vor Ort

Die Ferien richten sich im Normal­fall nach den Schul­ferien der Kurs­orte. Ausgenommen bei Prüfungs­vorbereitungen, Work­shops und Prüfungen.

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Kursorte

Luzern
Hochschule Luzern - Wirtschaft
6003 Luzern
Zentralstrasse 9

Sursee
FOCUS Hotel
Industriestrasse 3
6210 Sursee

Rotkreuz
Hochschule Luzern
Surstoffi 12
6343 Rotkreuz

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Eidgenössische Prüfungen

Die eidg. Prüfungen finden einmal pro Jahr jeweils im September statt.

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Bundesbeiträge

Absolvierende von vor­bereitenden Kursen auf eid­genössische Berufs­prüfungen und höhere Fach­prüfungen erhalten eine bundes­weit ein­heitliche finanzielle Unter­stützung. Die Absolvierenden können für angefallene Kurs­kosten direkt beim Bund Beiträge beantragen. Bundes­beiträge beantragen können Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eid­genössische Berufs­prüfungen und höhere Fach­prüfungen mit Wohn­sitz in der Schweiz (zum Zeit­punkt der Prüfungs­verfügung), die im Anschluss die jeweilige eid­genössische Prüfung absolvieren.

Das Beitrags­gesuch ist inner­halb von 5 Jahren nach Eröffnung der Prüfungs­verfügung ein­zureichen. Der vorbereitende Kurs darf nicht länger als 7 Jahre vor Absolvieren der Prüfung zurück­liegen. Für einen vorbereitenden Kurs darf dieselbe Zahlungs­bestätigung nur einmal eingereicht werden.

Das Beitrags­gesuch wird im Normal­fall nach Absolvierung der eid­genössischen Prüfung gestellt – unabhängig vom Prüfungs­erfolg. Das bedeutet, dass die Absolvierenden die Beiträge für die ent­standenen Kurs­kosten nach­schüssig erhalten. Die Vor­finanzierung der Kurs­gebühren bis zum Erhalt der Bundes­beiträge wird entweder von den Absolvierenden oder mit Hilfe von Unter­stützung durch Dritte getragen.

In dem Ausnahme­fall, dass Kurs­teilnehmende die Vor­finanzierung bis zur Auszahlung der Bundes­beiträge nicht leisten können und auch keine Unterstützung von Dritten erhalten, wird unter bestimmten Voraus­setzungen ein Antrag auf Aus­zahlung von Teil­beiträgen vor Absolvieren der eid­genössischen Prüfung möglich sein.

 

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Investition

Kursgeld inklusive
Im Kurs­geld sind Unter­richt, Lehr­mittel, Lern­platt­form, Fall­studien­korrekturen und Simulations­prüfungen schriftlich und mündlich ent­halten. Nicht enthalten sind persönliche Auslagen bei all­fälligen Work­shops und Seminaren für Ver­pflegung. Externe Prüfungs­gebühren werden direkt an die Prüfungs­kommission bezahlt. Die Prüfungs­gebühren können von Jahr zu Jahr ändern (Stand: 01.05.2020). Preis­änderungen bleiben vor­behalten.

Subjekt­finanzierung
Absolvierende von vor­bereitenden Kursen auf eid­genössische Berufs­prüfungen und höhere Fach­prüfungen er­halten eine bundes­weit ein­heitliche finanzielle Unter­stützung.